Jedes Mal,
wenn so etwas passiert, wünscht sie sich ein bißchen mehr
von der
von den Fällen totgeschlagenen Zeit zurück, um zwischen Aufwachen
und
dem Umschlagen der Ampel noch unbeobachtet den kalten Schweiß
von der
Stirn wischen zu können. Alles andere untergräbt doch die
staatliche
Autorität. Aber dagegen ist wohl nichts zu machen.
Flynt: Wo waren wir angekommen?
Fall H: Ihnen ist gerade das Maul gestopft worden.
Flynt: Ja, richtig. Da bin ich stehengeblieben. Was haben Sie noch
einmal für
eine Aufrufnummer?
Fall H: 011. Es ist zur Beruhigung kein chlorgebleichtes Papier.
Die
Druckerschwärze ist auch sehr sparsam aufgetragen. Eine große
Nummer ist
es ohnehin nicht. Im Ganzen dürfte das Papier bekömmlich sein,
die Nummer
hat nichts Außergewöhnliches; sie wird weder verstopfen noch
eine Kotzreiz
hervorrufen.
Flynt: Das ist gut. Sie scheinen sich mit diesem Thema tatsächlich
beschäftigt
zu haben. Aber ich muß Ihnen nochmals sagen, daß eine solche
Beschäftigung aus Sicht der Sachlage nicht von der Verpflichtung
des Falles
befreit, sich um eine anerkannte, bezahlte Arbeit zu kümmern.
Fall H: Ich habe jeden Monat 15 Bewerbungen verschickt. Damit bin
ich
meiner Pflicht nachgekommen. Mehr kann ich auch nicht tun. Wenn ich
nur
Absagen bekomme, dann ist das nicht meine Schuld.
Flynt: Sie schreiben in Ihre Bewerbungen hinein, daß Sie nur
halbtags
arbeiten können, weil Sie nebenbei promovieren. Sie haben aber
die Pflicht,
sich um eine ganztägige Arbeit zu kümmern.
Fall H: Also werde ich mich zukünftig um eine ganztägige
Arbeit bewerben.
Frau Flynt stimmt motorisch zuckend zu. Irgendwann haben Sie auf diese
Weise alle Firmen von A bis Z durch. A wie Abrißfirmen, B wie
Beerdigungsinstitute... Ich denke, daß es wieder an der Zeit wäre,
Sie von der
Abteilung "Hilfe zur Arbeit" vorladen zu lassen. Dann bekommen
Sie
wenigstens eine BSHG-Stelle. Sie schaut den Fall H an, als hätte
sie eine
Frage gestellt.
Fall H: Ist das eine Frage, auf die ich nur zustimmend antworten
darf?
Flynt: Sie könnten es wenigstens zur Kenntnis nehmen.
Fall H: Hören Sie, das ist doch klar. Sie reden mit mir; ich
bin ein
aufgeweckter Mensch, und sie sind auch geweckt worden.
Flynt: Gut. Dann zu dem anderen. Eine Waschmaschine können
wir Ihnen
nicht bewilligen.
Fall H: Mit welcher Begründung?
Flynt: Weil Sie als Alleinstehender kein Anrecht auf eine Waschmaschine
haben. Das gilt nur für Familien.
Fall H: Ich lebe in einer Wohngemeinschaft.