Jedes Mal, wenn so etwas passiert, wünscht sie sich ein bißchen mehr von der
von den Fällen totgeschlagenen Zeit zurück, um zwischen Aufwachen und
dem Umschlagen der Ampel noch unbeobachtet den kalten Schweiß von der
Stirn wischen zu können. Alles andere untergräbt doch die staatliche
Autorität. Aber dagegen ist wohl nichts zu machen.

Flynt: Wo waren wir angekommen?

Fall H: Ihnen ist gerade das Maul gestopft worden.

Flynt: Ja, richtig. Da bin ich stehengeblieben. Was haben Sie noch einmal für
eine Aufrufnummer?

Fall H: 011. Es ist zur Beruhigung kein chlorgebleichtes Papier. Die
Druckerschwärze ist auch sehr sparsam aufgetragen. Eine große Nummer ist
es ohnehin nicht. Im Ganzen dürfte das Papier bekömmlich sein, die Nummer
hat nichts Außergewöhnliches; sie wird weder verstopfen noch eine Kotzreiz
hervorrufen.


Flynt: Das ist gut. Sie scheinen sich mit diesem Thema tatsächlich beschäftigt
zu haben. Aber ich muß Ihnen nochmals sagen, daß eine solche
Beschäftigung aus Sicht der Sachlage nicht von der Verpflichtung des Falles
befreit, sich um eine anerkannte, bezahlte Arbeit zu kümmern.


Fall H: Ich habe jeden Monat 15 Bewerbungen verschickt. Damit bin ich
meiner Pflicht nachgekommen. Mehr kann ich auch nicht tun. Wenn ich nur
Absagen bekomme, dann ist das nicht meine Schuld.


Flynt: Sie schreiben in Ihre Bewerbungen hinein, daß Sie nur halbtags
arbeiten können, weil Sie nebenbei promovieren. Sie haben aber die Pflicht,
sich um eine ganztägige Arbeit zu kümmern.


Fall H: Also werde ich mich zukünftig um eine ganztägige Arbeit bewerben.
Frau Flynt stimmt motorisch zuckend zu. Irgendwann haben Sie auf diese
Weise alle Firmen von A bis Z durch. A wie Abrißfirmen, B wie
Beerdigungsinstitute... Ich denke, daß es wieder an der Zeit wäre, Sie von der
Abteilung "Hilfe zur Arbeit" vorladen zu lassen. Dann bekommen Sie
wenigstens eine BSHG-Stelle. Sie schaut den Fall H an, als hätte sie eine
Frage gestellt.


Fall H: Ist das eine Frage, auf die ich nur zustimmend antworten darf?
Flynt: Sie könnten es wenigstens zur Kenntnis nehmen.


Fall H: Hören Sie, das ist doch klar. Sie reden mit mir; ich bin ein
aufgeweckter Mensch, und sie sind auch geweckt worden.


Flynt: Gut. Dann zu dem anderen. Eine Waschmaschine können wir Ihnen
nicht bewilligen.


Fall H: Mit welcher Begründung?

Flynt: Weil Sie als Alleinstehender kein Anrecht auf eine Waschmaschine
haben. Das gilt nur für Familien.


Fall H: Ich lebe in einer Wohngemeinschaft.

Leseprobe aus: MIDNIGHTRADIO II
vom 30. September 2006, von Marcus Hawel
 
 
 
 
 
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